AGB
Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich per E-Mail und gilt mit Bestätigung des Angebots als verbindlich.
Korrekturen und Änderungen
Im Angebot sind zwei Korrekturrunden enthalten. Weiterführende Anpassungen werden vorab abgestimmt und nach Aufwand verrechnet. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs führen – nach Hinweis – zu einer entsprechenden Anpassung des Angebots.
Freigabeprozess
Zur Gewährleistung eines strukturierten Projektablaufs erfolgt die Umsetzung in aufeinander aufbauenden Freigabeschritten. Nach Freigabe eines Schrittes sind nachträgliche Änderungen daran im Rahmen des Angebots nicht mehr möglich.
Leistungsumfang und Kosten
Der Auftraggeber trägt alle projektbezogenen Zusatzkosten, wie Musik- und Bildlizenzen. Diese können vom Auftragnehmer in der Abrechnung berücksichtigt und separat verrechnet werden.
Die Produktion und Auslieferung des Films in einer Sprache und einem Format ist im Leistungsumfang enthalten. Sprach- oder Formatadaptionen sind nicht inkludiert und werden stundenweise verrechnet.
Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach finaler Auslieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt die Leistung als abgenommen.
Nutzung zu Portfoliozwecken
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Film auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen sowie im Rahmen von Wettbewerben und Awards unter Nennung der Auftraggeber-Credits zu zeigen.
Urheberbenennung
Anpassungen oder Ergänzungen durch Dritte begründen keinen Anspruch darauf, die ursprüngliche Arbeit zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Werden im Zusammenhang mit der Leistung von Studio Toma-Schönbäck weitere Parteien genannt, ist transparent darzustellen, welche Leistungen von welchen Beteiligten erbracht wurden. Studio Toma-Schönbäck ist dabei als Urheberrechtsinhaber angemessen zu nennen.
AGB
Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich per E-Mail und gilt mit Bestätigung des Angebots als verbindlich.
Korrekturen und Änderungen
Im Angebot sind zwei Korrekturrunden enthalten. Weiterführende Anpassungen werden vorab abgestimmt und nach Aufwand verrechnet. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs führen – nach Hinweis – zu einer entsprechenden Anpassung des Angebots.
Freigabeprozess
Zur Gewährleistung eines strukturierten Projektablaufs erfolgt die Umsetzung in aufeinander aufbauenden Freigabeschritten. Nach Freigabe eines Schrittes sind nachträgliche Änderungen daran im Rahmen des Angebots nicht mehr möglich.
Leistungsumfang und Kosten
Der Auftraggeber trägt alle projektbezogenen Zusatzkosten, wie Musik- und Bildlizenzen. Diese können vom Auftragnehmer in der Abrechnung berücksichtigt und separat verrechnet werden.
Die Produktion und Auslieferung des Films in einer Sprache und einem Format ist im Leistungsumfang enthalten. Sprach- oder Formatadaptionen sind nicht inkludiert und werden stundenweise verrechnet.
Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach finaler Auslieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt die Leistung als abgenommen.
Nutzung zu Portfoliozwecken
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Film auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen sowie im Rahmen von Wettbewerben und Awards unter Nennung der Auftraggeber-Credits zu zeigen.
Urheberbenennung
Anpassungen oder Ergänzungen durch Dritte begründen keinen Anspruch darauf, die ursprüngliche Arbeit zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Werden im Zusammenhang mit der Leistung von Studio Toma-Schönbäck weitere Parteien genannt, ist transparent darzustellen, welche Leistungen von welchen Beteiligten erbracht wurden. Studio Toma-Schönbäck ist dabei als Urheberrechtsinhaber angemessen zu nennen.